Arbeitszeitrechner für Deutschland — gesetzliche Grundlagen
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt in Deutschland klare Grenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit fest. Die reguläre Arbeitszeit beträgt maximal 8 Stunden pro Tag. Sie kann auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden werktäglich gearbeitet wird.
Besonders wichtig ist die gesetzliche Pausenpflicht nach § 4 ArbZG: Wer mehr als 6 Stunden arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause einlegen. Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit sind sogar 45 Minuten vorgeschrieben. Diese Pausen sind keine Empfehlung — sie sind Pflicht. Arbeitnehmer, die keine ausreichenden Pausen machen, arbeiten rechtlich gesehen länger als erlaubt.
Seit einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September 2022 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen — nicht nur Überstunden. Dieser Arbeitszeitrechner hilft dir dabei, deine eigene Arbeitszeit zu dokumentieren und rechtliche Grenzen im Blick zu behalten.
Überstunden richtig berechnen und dokumentieren
Überstunden entstehen, wenn die tatsächliche Arbeitszeit die vertraglich vereinbarte Sollzeit überschreitet. Der Rechner zeigt dir täglich und wöchentlich, wie viele Überstunden sich angesammelt haben. Zur Berechnung des finanziellen Wertes deiner Überstunden (brutto und netto) nutze unseren Überstunden-Rechner.
Wichtig: Überstunden müssen dokumentiert sein, um geltend gemacht werden zu können. Notiere Beginn, Ende und Pausen täglich — am besten direkt hier. Die gespeicherten Daten bleiben ausschließlich in deinem Browser und werden nicht an Server übertragen.
Häufige Fragen zum Arbeitszeitrechner
Wie viele Stunden darf ich täglich arbeiten?
Nach § 3 ArbZG beträgt die reguläre Höchstarbeitszeit 8 Stunden pro Werktag. Sie kann vorübergehend auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet wird. Sonn- und Feiertagsarbeit ist gesondert geregelt.
Zählt die Mittagspause zur Arbeitszeit?
Nein. Ruhepausen im Sinne des ArbZG zählen nicht zur Arbeitszeit. Die Arbeitszeit beginnt mit der Aufnahme der Arbeit und endet mit ihrem Ende — abzüglich der Pausenzeiten. Kurze Unterbrechungen unter 15 Minuten gelten in der Regel nicht als Ruhepause.
Was passiert, wenn die Mindestpause nicht eingehalten wird?
Das Nichteinhalten der gesetzlichen Pausenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die sowohl den Arbeitgeber als auch in bestimmten Fällen den Arbeitnehmer betreffen kann. Zudem gilt die Zeit ohne vorgeschriebene Pause rechtlich als Arbeitszeit, was zur Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit führen kann.
Wie viel Ruhezeit muss zwischen zwei Arbeitstagen liegen?
Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Wer also um 22 Uhr aufhört, darf frühestens um 9 Uhr am nächsten Tag wieder beginnen.
Müssen Überstunden bezahlt werden?
Das hängt vom Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenvergütung existiert nicht automatisch. Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten ist. Zur Berechnung des Wertes deiner Überstunden nutze unseren
Überstunden-Rechner.
Gilt das ArbZG für alle Arbeitnehmer?
Das ArbZG gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland — mit einigen Ausnahmen. Leitende Angestellte, Chefärzte und bestimmte andere Berufsgruppen sind vom Gesetz ausgenommen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die strengeren Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).
Arbeitszeit in Deutschland: Gesetzliche Grundlagen
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Höchstarbeitszeiten in Deutschland. Grundsatz: maximal 8 Stunden werktäglich (§ 3 ArbZG). Ausnahmsweise bis zu 10 Stunden, wenn der Durchschnitt über 6 Monate 8 Stunden nicht überschreitet. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei (§ 9 ArbZG).
Wichtig für Arbeitnehmer: Pausen sind Pflicht. Bei 6–9 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden nicht vergütet. Der Rechner oben hilft, Arbeitszeiten und Pausen korrekt zu erfassen.
Homeoffice und Arbeitszeiterfassung
Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und dem nachfolgenden BAG-Urteil von 2022 sind Arbeitgeber in Deutschland zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet — auch im Homeoffice. Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeiten täglich dokumentieren, um Ansprüche auf Überstundenvergütung nachweisen zu können.
Häufige Fragen zur Arbeitszeit
Was gilt als Arbeitszeit?
Arbeitszeit ist die Zeit von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende, abzüglich der Ruhepausen. Wegezeiten zum Arbeitsplatz zählen grundsätzlich nicht. Bereitschaftsdienst kann je nach Ausgestaltung ganz oder teilweise als Arbeitszeit gelten.
Wie viele Stunden darf ich maximal arbeiten?
Maximal 10 Stunden pro Werktag, im Durchschnitt über 6 Monate nicht mehr als 8 Stunden täglich. Das entspricht einer Wochenarbeitszeit von maximal 60 Stunden (6 Werktage × 10 Stunden) — was aber dauerhaft nicht zulässig ist.
Muss der Arbeitgeber Arbeitszeiten erfassen?
Ja — laut BAG-Urteil (September 2022) sind Arbeitgeber zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit verpflichtet, auch im Homeoffice. Arbeitnehmer haben ein Recht auf Einsicht in die erfassten Zeiten.