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Pendlerpauschale oder Homeoffice-Pauschale? Was lohnt sich steuerlich mehr?

📅 Mai 2026 ⏱️ 6 Min Lesezeit 🇩🇪 Für Arbeitnehmer in Deutschland

Wer teilweise im Büro und teilweise zuhause arbeitet, kann beide Pauschalen kombinieren — aber nicht für denselben Tag. Dieser Ratgeber erklärt, wann welche Pauschale mehr bringt und wie du das Beste aus deiner Arbeitssituation herausholst.

Grundregel: Pendler- und Homeoffice-Pauschale schließen sich tagesweise aus

Das Wichtigste vorweg: Du kannst beide Pauschalen in einem Jahr geltend machen — aber nicht für denselben Tag. An einem Tag, an dem du ins Büro gefahren bist, gilt die Pendlerpauschale. An einem Tag, an dem du ausschließlich von zuhause gearbeitet hast, gilt die Homeoffice-Pauschale. Hast du an einem Tag sowohl im Homeoffice als auch im Büro gearbeitet (z.B. morgens zuhause, nachmittags ins Büro), gilt die Pendlerpauschale für diesen Tag.

🚆 Pendlerpauschale

0,30 €
pro km (bis 20 km, einfache Strecke)
0,38 €
pro km (ab 21. km)
  • Pro Arbeitstag im Büro
  • Nur einfache Strecke
  • Max. €4.500/Jahr (regulär)
  • Gilt für alle Verkehrsmittel

🏠 Homeoffice-Pauschale

6,00 €
pro Homeoffice-Tag
max. €1.260
pro Jahr (210 Tage)
  • Pro reinem Homeoffice-Tag
  • Kein Arbeitszimmer nötig
  • Seit 2023 dauerhaft
  • Nicht mit Pendler kombinierbar

Wann ist die Pendlerpauschale besser?

Die Pendlerpauschale lohnt sich mehr, wenn die Entfernung zum Arbeitsplatz hoch ist. Ab einem bestimmten Schwellenwert übersteigt der Pendlerabzug die €6 der Homeoffice-Pauschale:

EntfernungPauschale/TagHomeoffice-Vorteil?
10 km€3,00HO besser (+€3,00/Tag)
15 km€4,50HO besser (+€1,50/Tag)
20 km€6,00Gleich auf
25 km€7,90Pendler besser (+€1,90/Tag)
35 km€11,70Pendler besser (+€5,70/Tag)
50 km€17,14Pendler deutlich besser

Der Break-even liegt bei 20 km. Wer weniger als 20 km vom Büro entfernt wohnt, sollte so viele Tage wie möglich im Homeoffice arbeiten. Wer weiter weg wohnt, sollte lieber ins Büro fahren — zumindest steuerlich betrachtet.

Rechenbeispiel: Hybrides Arbeiten optimal absetzen

Situation: 30 km Entfernung, 220 Arbeitstage, 50/50 Büro/Homeoffice

Berechnung für 110 Bürotage + 110 Homeoffice-Tage
Pendlerpauschale: 110 Tage × (20 km × 0,30 € + 10 km × 0,38 €) €1.078
Homeoffice-Pauschale: 110 Tage × €6,00 €660
Gesamt Werbungskosten €1.738
Abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag − €1.230
Zusätzlicher Abzug €508

Bei einem Steuersatz von 30 % ergibt das eine zusätzliche Rückerstattung von ca. €152 durch die Kombination beider Pauschalen. Ohne Steuererklärung hätte das Finanzamt nur €1.230 (Pauschbetrag) berücksichtigt.

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Häufige Fehler beim Absetzen

Fehler 1: Homeoffice-Tage für Tage angeben, an denen man auch im Büro war

Die Homeoffice-Pauschale gilt nur für Tage, an denen du ausschließlich von zuhause gearbeitet hast. Wer morgens im Homeoffice war und nachmittags kurz ins Büro gegangen ist, kann für diesen Tag nur die Pendlerpauschale geltend machen — nicht die Homeoffice-Pauschale.

Fehler 2: Pendlerpauschale für Hin- und Rückfahrt berechnen

Die Pendlerpauschale gilt nur für die einfache Wegstrecke — nicht für Hin- und Rückfahrt zusammen. Viele Arbeitnehmer machen den Fehler, die Gesamtkilometer (hin + zurück) einzutragen. Korrekt ist: nur die Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte.

Fehler 3: Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag vergessen

€1.230 Werbungskosten werden jedem Arbeitnehmer automatisch gewährt — ohne Belege, ohne Steuererklärung. Eine Steuererklärung lohnt sich nur, wenn die tatsächlichen Werbungskosten (Pendler + Homeoffice + Rest) diesen Betrag übersteigen. Erst der Überschuss führt zu einer zusätzlichen Erstattung. Mehr dazu auf unserer Arbeitnehmer-Pauschbetrag Seite.

Sonderfall: Vollständiges Homeoffice

Wer das ganze Jahr ausschließlich im Homeoffice arbeitet (kein einziger Bürotag), kann die Homeoffice-Pauschale für alle Arbeitstage geltend machen — maximal 210 Tage und damit maximal €1.260. Da dieser Betrag nur minimal über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von €1.230 liegt (Differenz: €30), ist der steuerliche Vorteil einer Steuererklärung für reine Homeoffice-Arbeitnehmer ohne weitere Werbungskosten gering.

Tipp: Reine Homeoffice-Arbeitnehmer sollten auch andere Werbungskosten prüfen — Arbeitsmittel (Laptop, Monitor, Bürostuhl), Fortbildungskosten und Gewerkschaftsbeiträge. Diese können in Kombination mit der Homeoffice-Pauschale den Pauschbetrag deutlich überschreiten.

Fazit: Kombination ist das Optimum

Für die meisten Hybrid-Arbeitnehmer gilt: Die Kombination aus Pendler- und Homeoffice-Pauschale bringt die höchste steuerliche Entlastung. Führe eine einfache Aufzeichnung deiner Büro- und Homeoffice-Tage — ein Kalender oder eine einfache Tabelle reicht. Das Finanzamt kann eine solche Aufzeichnung anfordern, und sie ist die Grundlage für einen sicheren Steuerabzug.

Die genaue Berechnung für deine individuelle Situation — mit deiner Entfernung, Bürotagen und Homeoffice-Tagen — übernimmt unser Steuererklärung-Rechner.