Was sind deine
Überstunden wert?
Trage deine geleisteten Überstunden ein — wir berechnen dir den genauen Brutto- und Nettowert inkl. Zuschlägen.
Deine Arbeitsdaten
Gib dein Gehalt und deine Arbeitszeit ein.
Trage deine geleisteten Überstunden ein — wir berechnen dir den genauen Brutto- und Nettowert inkl. Zuschlägen.
Gib dein Gehalt und deine Arbeitszeit ein.
Überstunden sind in vielen deutschen Berufen alltäglich. Doch was sind sie eigentlich wert — und wie werden sie korrekt vergütet? Der Überstunden-Rechner zeigt dir genau, wie viel deine geleisteten Mehrarbeitsstunden brutto und netto wert sind — unter Berücksichtigung deiner Steuerklasse und der aktuellen Sozialversicherungsbeiträge.
Grundsätzlich gilt: Überstunden müssen entweder durch Freizeit ausgeglichen oder finanziell vergütet werden. Welche Regelung gilt, hängt von deinem Arbeitsvertrag oder dem geltenden Tarifvertrag ab. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Überstundenzuschlag existiert in Deutschland nicht automatisch — er muss vertraglich oder tariflich vereinbart sein.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die reguläre Arbeitszeit auf 8 Stunden täglich (maximal 10 Stunden bei Ausgleich). Überstunden sind also kein Freifahrtschein für unbegrenzte Mehrarbeit — es gibt klare gesetzliche Grenzen.
Der Bruttobetrag für Überstunden ist nur der Ausgangspunkt. Davon gehen Lohnsteuer (abhängig von deiner Steuerklasse und deinem Jahreseinkommen) sowie Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. In der Regel beläuft sich der Gesamtabzug auf rund 35–45 % des Bruttobetrags.
Der Überstunden-Rechner berechnet den Nettobetrag auf Basis deiner individuellen Situation — mit korrekten SV-Sätzen für 2025 und einer realistischen Lohnsteuerberechnung nach § 32a EStG.
Überstunden sind in Deutschland nicht automatisch zu vergüten — es kommt auf den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung an. Grundsätzlich gilt: Überstunden müssen angeordnet oder zumindest geduldet worden sein, damit ein Vergütungsanspruch entsteht. Einfach länger arbeiten und Vergütung erwarten funktioniert rechtlich nicht.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden pro Tag (§ 3 ArbZG), die auf bis zu 10 Stunden verlängert werden darf, wenn innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Alles darüber hinaus ist grundsätzlich unzulässig — auch wenn der Arbeitgeber es verlangt.
Wie Überstunden abgegolten werden, hängt von der individuellen Vereinbarung ab. Die drei häufigsten Modelle: Auszahlung (Überstunden werden mit dem regulären Stundenlohn vergütet, ggf. plus Zuschlag), Freizeitausgleich (1:1 oder mit Zuschlag in Freizeit umgewandelt) oder Pauschalabgeltung (durch das Gehalt abgegolten — bei Führungskräften häufig, muss aber klar im Vertrag stehen und verhältnismäßig sein).
Steuerlich werden ausgezahlte Überstunden als reguläres Arbeitseinkommen behandelt und voll versteuert. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind hingegen bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG).