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🚆 Steuern sparen · Fahrtkostenabzug

Deine Pendlerpauschale
berechnen

Wie viel kannst du als Arbeitnehmer für Fahrten zur Arbeit von der Steuer absetzen? Gib einfach deine Strecke ein.

Deine Pendlerdaten

Alle Angaben für das Steuerjahr 2025

30 km
Kürzeste Straßenverbindung (einfach)
🚗
PKW
0,30 € / km
(ab 21 km: 0,38 €)
🚆
ÖPNV
tatsächliche Kosten
🚲
Fahrrad / Fuß
0,30 € / km
Gesamt: 0 Arbeitstage
Pendlerpauschale (abzugsfähig)
Den gesamten Betrag kannst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten angeben
Steuerersparnis
Geschätzte Erstattung
Pro Arbeitstag
Pauschale / Tag

Berechnung im Detail

Einfache Entfernung
Arbeitstage gesamt
Satz erste 20 km
Satz ab 21 km
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
Übersteigender Betrag
Grenzsteuersatz (ca.)
💰 Geschätzte Steuererstattung
Wichtige Hinweise: Die Pendlerpauschale beträgt seit 2022 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km (einfache Strecke). Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch berücksichtigt — nur der übersteigende Betrag wirkt sich steuersenkend aus. ÖPNV-Kosten können alternativ in tatsächlicher Höhe angesetzt werden, wenn diese höher sind. Diese Berechnung ist eine Schätzung — für eine genaue Berechnung nutze ELSTER oder einen Steuerberater.
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Pendlerpauschale 2025 — so setzt du Fahrtkosten von der Steuer ab

Die Entfernungspauschale — im Volksmund Pendlerpauschale — ist einer der wichtigsten Steuerabzüge für Arbeitnehmer in Deutschland. Für jeden Kilometer zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte kannst du pauschal 0,30 Euro (bis 20 km) bzw. 0,38 Euro (ab dem 21. km) pro Arbeitstag geltend machen. Die tatsächlich genutzten Verkehrsmittel spielen dabei keine Rolle — ob Auto, Fahrrad, Bus oder Bahn.

Der Betrag wird als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Er wirkt sich steuerlich erst dann aus, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten — was bei vielen Pendlern bereits ab etwa 15–18 Kilometern Arbeitsweg der Fall ist.

Wichtig: Es zählt nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückfahrt). Die Pauschale ist auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt — es sei denn, du fährst mit dem eigenen Pkw, dann greift die Begrenzung nicht.

Homeoffice und Pendlerpauschale — beides gleichzeitig möglich

Seit 2023 können Arbeitnehmer sowohl die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag, max. 1.260 Euro) als auch die Pendlerpauschale geltend machen — jedoch nicht für denselben Tag. An Tagen, an denen du ins Büro fährst, gilt die Pendlerpauschale. An reinen Homeoffice-Tagen die Tagespauschale. Eine sorgfältige Aufzeichnung lohnt sich.

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

Wie wird die Entfernung zur Arbeit gemessen?
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte — nicht die tatsächlich gefahrene Route. Das Finanzamt akzeptiert auch eine längere Strecke, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist.
Gilt die Pauschale auch für öffentliche Verkehrsmittel?
Ja. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Wer mit der Bahn fährt und die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale, kann stattdessen die tatsächlichen Fahrkosten ansetzen — was sich bei teuren Zugtickets lohnen kann.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
Das Finanzamt akzeptiert üblicherweise 220–230 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage dürfen nicht mitgezählt werden. Bei Teilzeit, Schichtarbeit oder häufigem Homeoffice muss die Zahl entsprechend angepasst werden.
Lohnt sich die Steuererklärung für Pendler?
In den meisten Fällen ja. Bereits ab einem Arbeitsweg von etwa 15 km (bei 220 Arbeitstagen) überschreitest du den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und bekommst Steuern zurück. Nutze unseren Steuererklärung-Rechner zur Abschätzung.
Was ändert sich 2026 bei der Pendlerpauschale?
Ab dem Steuerjahr 2026 gilt einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer — die Staffelung (0,30 Euro für die ersten 20 km) entfällt. Für Pendler mit langen Arbeitswegen bedeutet das eine Verbesserung, für kurze Strecken eine leichte Erhöhung.