Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?
Maßgeblich ist die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — nicht die Hin- und Rückfahrt. Die Pauschale wird pro tatsächlichem Arbeitstag angesetzt und ergibt so den jährlichen Werbungskostenbetrag für deinen Arbeitsweg:
- Erste 20 km: 0,30 € je km × Arbeitstage
- Ab dem 21. km: 0,38 € je km × Arbeitstage
- Maximalbetrag: € 4.500 pro Jahr (Ausnahme: ÖPNV-Nachweis)
Beispiel: 30 km Pendelstrecke, 220 Arbeitstage → (20 × 0,30 € + 10 × 0,38 €) × 220 = € 1.996/Jahr. Dieser Betrag fließt als Werbungskosten in die Steuererklärung ein.
Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale steuerlich?
Die Pendlerpauschale allein reicht nicht — sie wirkt sich erst steuerlich aus, wenn deine gesamten Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von € 1.230 übersteigen. Erst dann bringt die Steuererklärung eine tatsächliche Erstattung für deine Fahrtkosten.
Wenn deine Pendlerpauschale schon für sich allein über € 1.230 liegt (etwa bei mehr als 20 km Strecke und über 200 Bürotagen), lohnt sich die Steuererklärung fast sicher. Bei kürzeren Strecken helfen Homeoffice-Tage und andere Werbungskosten, gemeinsam die Schwelle zu überschreiten. Nutze dazu den Steuererklärung Rechner.
Merke: Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale können nicht am gleichen Tag kombiniert werden. An Bürotagen gilt die Fahrtpauschale, an reinen Homeoffice-Tagen gilt € 6/Tag. Ratgeber: Pendler vs. Homeoffice →
Was Nutzer oft falsch eingeben
Diese Eingabefehler führen zu falschen Ergebnissen im Rechner — und zu falschen Angaben in der Steuererklärung:
- Hin- und Rückweg doppelt ansetzen: Die Pendlerpauschale gilt nur für die einfache Strecke — nicht die Gesamtstrecke pro Tag.
- Zu viele Arbeitstage angeben: Urlaubstage, Krankheitstage und Feiertage zählen nicht. Realistische Bürotage liegen meist bei 200–230 pro Jahr.
- Homeoffice-Tage als Pendeltage zählen: An Tagen, die komplett im Homeoffice verbracht werden, entfällt die Pendlerpauschale — dafür gilt die Homeoffice-Pauschale von € 6/Tag.
- ÖPNV, Fahrrad und Auto nicht trennen: Bei ÖPNV können tatsächliche Kosten angesetzt werden (wenn höher als die Entfernungspauschale). Fahrrad und Motorrad folgen eigenen Regeln.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Ab wie viel km gilt die Pendlerpauschale?
Es gibt keinen Mindestweg. Entscheidend ist die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — angesetzt wird immer die
einfache Strecke. Auch bei 1 km Weg gilt die Pauschale, steuerlich relevant wird sie aber erst, wenn deine gesamten Werbungskosten über
€ 1.230 liegen.
→ AN-Pauschbetrag erklärt
Wie berechne ich die Pendlerpauschale?
Du multiplizierst die einfache Strecke mit der Pauschale (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab km 21) und den tatsächlichen Bürotagen im Jahr. Der Rechner oben nimmt dir diese Schätzung ab. Für das vollständige Bild — inklusive Homeoffice und weiteren Werbungskosten — nutze den
Steuererklärung Rechner.
Zählt Hin- und Rückfahrt?
Nein. Für die Pendlerpauschale wird grundsätzlich nur die einfache Entfernung angesetzt, nicht die doppelte Strecke. Das ist ein häufiger Eingabefehler. Der Rechner fragt explizit nach der einfachen Strecke.
Lohnt sich die Pendlerpauschale ohne Steuererklärung?
Die eigentliche steuerliche Wirkung entsteht erst über die Steuererklärung, weil die Kosten dort als Werbungskosten einfließen und die gezahlte Lohnsteuer gemindert wird. Ohne Steuererklärung zieht das Finanzamt automatisch nur den AN-Pauschbetrag (€ 1.230) ab — deine tatsächlichen Fahrtkosten bleiben unberücksichtigt.
Was gilt bei ÖPNV oder Fahrrad?
Bei ÖPNV-Nutzung kannst du alternativ zur Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen — wenn diese höher sind. Beim Fahrrad gilt die Entfernungspauschale ebenfalls (0,30 €/km, keine Kappung bei 20 km). Bei gemischter Nutzung (z.B. Fahrrad + Zug) wird die günstigste Variante für den Arbeitnehmer verwendet.
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