Deine Pendlerpauschale
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Wie viel kannst du als Arbeitnehmer für Fahrten zur Arbeit von der Steuer absetzen? Gib einfach deine Strecke ein.
Deine Pendlerdaten
Alle Angaben für das Steuerjahr 2025
(ab 21 km: 0,38 €)
Wie viel kannst du als Arbeitnehmer für Fahrten zur Arbeit von der Steuer absetzen? Gib einfach deine Strecke ein.
Alle Angaben für das Steuerjahr 2025
Die Entfernungspauschale — im Volksmund Pendlerpauschale — ist einer der wichtigsten Steuerabzüge für Arbeitnehmer in Deutschland. Für jeden Kilometer zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte kannst du pauschal 0,30 Euro (bis 20 km) bzw. 0,38 Euro (ab dem 21. km) pro Arbeitstag geltend machen. Die tatsächlich genutzten Verkehrsmittel spielen dabei keine Rolle — ob Auto, Fahrrad, Bus oder Bahn.
Der Betrag wird als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Er wirkt sich steuerlich erst dann aus, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten — was bei vielen Pendlern bereits ab etwa 15–18 Kilometern Arbeitsweg der Fall ist.
Wichtig: Es zählt nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückfahrt). Die Pauschale ist auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt — es sei denn, du fährst mit dem eigenen Pkw, dann greift die Begrenzung nicht.
Seit 2023 können Arbeitnehmer sowohl die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag, max. 1.260 Euro) als auch die Pendlerpauschale geltend machen — jedoch nicht für denselben Tag. An Tagen, an denen du ins Büro fährst, gilt die Pendlerpauschale. An reinen Homeoffice-Tagen die Tagespauschale. Eine sorgfältige Aufzeichnung lohnt sich.