Was ist die Pendlerpauschale — und wer kann sie nutzen?
Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist ein pauschaler Steuerabzug für Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln. Sie ist in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelt und gilt unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel du fährst — ob Auto, Bus, Bahn oder Fahrrad.
Jeder Arbeitnehmer, der an mindestens einem Tag im Jahr an seine erste Tätigkeitsstätte gefahren ist, kann die Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend machen. Es gibt weder eine Einkommensgrenze noch eine Mindestentfernung. Entscheidend ist allein die tatsächliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie die Anzahl der tatsächlichen Bürotage im Jahr.
Seit 2022 gilt eine gestufte Pauschale: Für die ersten 20 km der einfachen Strecke werden 0,30 € je km angesetzt, ab dem 21. km erhöht sich der Satz auf 0,38 € je km. Diese Staffelung wurde eingeführt, um Fernpendler stärker zu entlasten. Der Maximalbetrag liegt bei € 4.500 pro Jahr — dieser kann nur durch den Nachweis tatsächlich höherer ÖPNV-Kosten überschritten werden.
Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?
Maßgeblich ist die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — nicht die Hin- und Rückfahrt. Die Pauschale wird pro tatsächlichem Arbeitstag angesetzt und ergibt so den jährlichen Werbungskostenbetrag für deinen Arbeitsweg.
Die Formel lautet: Pendlerpauschale = (erste 20 km × 0,30 € + weitere km × 0,38 €) × Bürotage
- Erste 20 km: 0,30 € je km × Arbeitstage
- Ab dem 21. km: 0,38 € je km × Arbeitstage
- Maximalbetrag: € 4.500 pro Jahr (Ausnahme: ÖPNV-Nachweis)
Beispiel 1 — Nahpendler (15 km, 220 Bürotage):
15 km × 0,30 € × 220 = € 990/Jahr. Da dies unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von € 1.230 liegt, lohnt sich die Steuererklärung nur in Kombination mit anderen Werbungskosten (z.B. Homeoffice, Arbeitsmittel).
Beispiel 2 — Mittelpendler (30 km, 220 Bürotage):
(20 × 0,30 € + 10 × 0,38 €) × 220 = € 1.996/Jahr. Dieser Betrag liegt deutlich über dem Pauschbetrag — eine Steuererklärung lohnt sich fast immer.
Beispiel 3 — Fernpendler (60 km, 200 Bürotage):
(20 × 0,30 € + 40 × 0,38 €) × 200 = € 4.240/Jahr. Knapp unter dem Höchstbetrag von € 4.500. Bei 30 % Grenzsteuersatz entspricht das einer Steuererstattung von rund € 900.
Pendlerpauschale nach Verkehrsmittel: Auto, ÖPNV, Fahrrad
Die Entfernungspauschale gilt grundsätzlich für alle Verkehrsmittel — aber es gibt wichtige Unterschiede in der Berechnung:
Auto (PKW): Die Entfernungspauschale von 0,30 € / 0,38 € pro km gilt unabhängig von den tatsächlichen Spritkosten. Du kannst nicht mehr absetzen, auch wenn dein Auto teurer zu betreiben ist. Dafür müssen keine Belege für einzelne Fahrten gesammelt werden — der Pauschbetrag reicht aus.
Öffentliche Verkehrsmittel (ÖPNV): Bei Bus und Bahn hast du ein Wahlrecht. Du kannst entweder die Entfernungspauschale ansetzen (wie beim Auto) oder die tatsächlichen Fahrtkosten — je nachdem, was für dich günstiger ist. Wenn du ein Jahresticket für € 1.200 kaufst und die Entfernungspauschale nur € 800 ergäbe, setzt du die tatsächlichen Kosten an. Wichtig: Für die tatsächlichen Kosten brauchst du Belege (Jahresticket, Monatsticket-Abrechnungen).
Fahrrad: Auch Fahrradpendler können die Entfernungspauschale nutzen — zu denselben Sätzen wie Autofahrer (0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab km 21). Die Kappungsgrenze von € 4.500 gilt allerdings nicht für Fahrräder — hier können auch höhere Beträge angesetzt werden, wenn die einfache Strecke entsprechend lang ist.
Gemischte Nutzung: Wer z.B. mit dem Fahrrad zum Bahnhof fährt und dann mit dem Zug weiterfährt, kann für die Gesamtstrecke die günstigste Variante wählen — entweder Entfernungspauschale für die gesamte Strecke oder tatsächliche ÖPNV-Kosten plus Entfernungspauschale für den Radanteil. Der Rechner oben deckt die wichtigsten Szenarien ab.
Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale steuerlich?
Die Pendlerpauschale allein reicht nicht — sie wirkt sich erst steuerlich aus, wenn deine gesamten Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von € 1.230 übersteigen. Das Finanzamt zieht den Pauschbetrag automatisch ab — du profitierst von der Pendlerpauschale also nur mit dem Betrag, der darüber hinausgeht.
Als Faustregel gilt: Bei einer einfachen Strecke von mehr als 20 km und mehr als 200 Bürotagen liegt die Pendlerpauschale fast immer über € 1.230 — eine Steuererklärung lohnt sich dann fast sicher. Bei kürzeren Strecken helfen Homeoffice-Tage, Arbeitsmittel (Laptop, Fachliteratur, Werkzeug) und andere Werbungskosten, die Schwelle gemeinsam zu erreichen.
Merke: Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale können nicht am gleichen Tag kombiniert werden. An Bürotagen gilt die Fahrtpauschale, an reinen Homeoffice-Tagen gilt € 6/Tag (max. € 1.260/Jahr). Das bedeutet: Wer 120 Bürotage und 100 Homeoffice-Tage hat, setzt beides getrennt an. Ratgeber: Pendler vs. Homeoffice →
Pendlerpauschale und Homeoffice kombinieren — so geht es richtig
Hybridarbeit ist heute der Normalfall. Viele Arbeitnehmer fahren zwei bis drei Tage ins Büro und arbeiten den Rest von zuhause. Das hat direkte Auswirkungen auf die Pendlerpauschale:
An jedem Tag, an dem du tatsächlich ins Büro fährst, gilt die Entfernungspauschale. An jedem vollständigen Homeoffice-Tag — an dem du die Wohnung für die Arbeit nicht verlässt — gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale von € 6 pro Tag (ab 2023), maximal € 1.260 pro Jahr (entspricht 210 Tagen).
Entscheidend ist: Beide Pauschalen können im selben Jahr parallel genutzt werden — nur nicht am selben Tag. Wer an 150 Tagen ins Büro fährt (30 km einfach) und an 100 Tagen Homeoffice macht, setzt an:
- Pendlerpauschale: (20 × 0,30 € + 10 × 0,38 €) × 150 = € 1.470
- Homeoffice-Pauschale: 100 × 6 € = € 600
- Gesamt Werbungskosten: € 2.070 — weit über dem Pauschbetrag
Diese Kombination ist steuerlich besonders wirksam und wird vom Finanzamt problemlos akzeptiert, solange Büro- und Homeoffice-Tage plausibel getrennt angegeben werden.
Pendlerpauschale 2025/2026 im Vergleich zu Vorjahren
Die aktuellen Sätze gelten seit dem Steuerjahr 2022. Eine Erhöhung für 2025 oder 2026 ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.
| Jahr |
Erste 20 km |
Ab km 21 |
Max./Jahr |
| bis 2021 |
0,30 € |
0,30 € |
€ 4.500 |
| 2022 |
0,30 € |
0,35 € |
€ 4.500 |
| 2023–2026 (aktuell) |
0,30 € |
0,38 € |
€ 4.500 |
Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Stand: 2026.
Was Nutzer oft falsch eingeben
Diese Eingabefehler führen zu falschen Ergebnissen im Rechner — und zu falschen Angaben in der Steuererklärung:
- Hin- und Rückweg doppelt ansetzen: Die Pendlerpauschale gilt nur für die einfache Strecke — nicht die Gesamtstrecke pro Tag. Wer 30 km vom Büro entfernt wohnt, setzt 30 km an, nicht 60 km.
- Zu viele Arbeitstage angeben: Urlaubstage, Krankheitstage, Feiertage und Homeoffice-Tage zählen nicht als Bürotage. Realistische Bürotage liegen bei 3-Tage-Büro/Woche meist bei 150–165 pro Jahr, bei Vollzeitpräsenz bei 200–230.
- Homeoffice-Tage als Pendeltage zählen: An Tagen, die komplett im Homeoffice verbracht werden, entfällt die Pendlerpauschale. Wer morgens ins Büro fährt und nachmittags von zuhause weiterarbeitet, kann diesen Tag als Bürotag ansetzen.
- ÖPNV, Fahrrad und Auto nicht trennen: Bei ÖPNV können tatsächliche Kosten angesetzt werden, wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale. Das lohnt sich besonders bei teuren Jahrestickets in Großstädten.
- Die kürzeste Strecke nicht nutzen: Das Finanzamt akzeptiert nur die kürzeste Straßenverbindung — nicht die schnellste oder die tatsächlich gefahrene Route. Google Maps oder das BMF-Tool helfen, die korrekte Entfernung zu ermitteln.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Ab wie viel km gilt die Pendlerpauschale?
Es gibt keinen Mindestweg. Die Entfernungspauschale gilt ab dem ersten Kilometer. Steuerlich relevant wird sie aber erst, wenn deine gesamten Werbungskosten den
Arbeitnehmer-Pauschbetrag von € 1.230 übersteigen. Bei kurzen Strecken lohnt sich daher die Kombination mit Homeoffice-Pauschale oder anderen Werbungskosten wie Arbeitsmitteln.
→ AN-Pauschbetrag erklärt
Wie berechne ich die Pendlerpauschale?
Die Formel: (Kilometer × 0,30 € für die ersten 20 km, dann × 0,38 € ab km 21) × tatsächliche Bürotage im Jahr. Der Rechner oben führt diese Berechnung automatisch durch und schätzt auch die steuerliche Auswirkung. Für das vollständige Bild inklusive Homeoffice und weiteren Werbungskosten nutze den
Steuererklärung Rechner.
Zählt Hin- und Rückfahrt?
Nein. Das Gesetz stellt ausdrücklich auf die einfache Entfernung ab (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Die Pauschale deckt rechnerisch beide Fahrten ab — aber du gibst nur die einfache Strecke an. Ein häufiger Fehler, der zu einer zu hohen Erstattungserwartung führt.
Lohnt sich die Pendlerpauschale ohne Steuererklärung?
Ohne Steuererklärung zieht das Finanzamt automatisch nur den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (€ 1.230) von deinen Einkünften ab — deine tatsächlichen Fahrtkosten bleiben unberücksichtigt. Die Pendlerpauschale wirkt sich also nur über die Steuererklärung aus, und nur in dem Maße, wie sie den Pauschbetrag übersteigt. Wer mehr als 20 km pendelt und regelmäßig ins Büro fährt, hat damit fast immer Anspruch auf eine Erstattung.
Was gilt bei ÖPNV oder Fahrrad?
Bei ÖPNV-Nutzung kannst du alternativ zur Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen, wenn diese höher sind. Das lohnt sich vor allem in Großstädten mit teuren Jahrestickets. Beim Fahrrad gilt die Entfernungspauschale ebenfalls (0,30 €/km für alle km, keine Deckelung bei 4.500 €). Bei gemischter Nutzung (z.B. Fahrrad + Zug) wird die für den Arbeitnehmer günstigste Variante verwendet.
Kann ich die Pendlerpauschale auch bei Teilzeit geltend machen?
Ja. Auch Teilzeitbeschäftigte können die Entfernungspauschale ansetzen — für jeden tatsächlichen Bürotag. Wer beispielsweise nur drei Tage pro Woche arbeitet und immer ins Büro fährt, kommt auf etwa 130–140 Bürotage im Jahr. Die Berechnung ist identisch, es zählen schlicht weniger Tage.
Was ist die erste Tätigkeitsstätte?
Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, dem du vom Arbeitgeber dauerhaft zugeordnet bist — in der Regel das Büro deines Arbeitgebers. Wer keinen festen Bürostandort hat (z.B. Außendienst, Montage), hat möglicherweise keine erste Tätigkeitsstätte und muss Fahrtkosten anders abrechnen (Reisekosten statt Pendlerpauschale). Im Zweifel lohnt sich Rücksprache mit einem Steuerberater.
Passende Rechner & Ratgeber