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Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2025/2026

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird bei Arbeitnehmern automatisch berücksichtigt. Entscheidend ist deshalb vor allem die Frage, ob deine tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen — und deine Steuererstattung dadurch steigen kann.

§ 9a EStG 2025/2026 erklärt Mit Praxisbeispielen
2023 – 2026
€ 1.230
Geltender Pauschbetrag
Bis 2022
€ 1.000
Alter Pauschbetrag
Homeoffice-Max.
€ 1.260
210 Tage × 6 €
✅ Offizielle Rechtsgrundlage — § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von € 1.230 ist in § 9a EStG gesetzlich festgelegt und gilt unverändert für 2023, 2024, 2025 und 2026. Quelle: § 9a EStG (gesetze-im-internet.de) · Bundesfinanzministerium
Aktualisiert: Mai 2026 · Geprüft gegen BMF-Schreiben 2025
✅ Das Wichtigste auf einen Blick
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2025 und 2026: € 1.230
  • Gilt automatisch für alle Arbeitnehmer — kein Antrag nötig
  • Mehr Steuervorteil erst, wenn tatsächliche Werbungskosten > € 1.230
  • Nächster Schritt: Werbungskosten grob vergleichen mit dem Rechner unten

Was ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Kurzantwort: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2025 und 2026 jeweils € 1.230. Er wurde zuletzt 2023 erhöht und ist seitdem unverändert.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch Werbungskostenpauschale genannt) ist ein pauschaler Abzug von € 1.230 pro Jahr, den das Finanzamt jedem Arbeitnehmer automatisch gewährt — ohne dass du einen einzigen Beleg einreichen oder eine Steuererklärung abgeben musst. Er wird bereits bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung durch deinen Arbeitgeber berücksichtigt.

Der Pauschbetrag deckt pauschal alle typischen Werbungskosten eines Arbeitnehmers ab: Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungskosten und mehr. Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt sich eine Steuererklärung — denn nur der Überschuss führt zu einer zusätzlichen Steuerersparnis.

Beispiel: Du hast €2.500 an Werbungskosten (Pendlerpauschale + Homeoffice + Laptop). Der Pauschbetrag beträgt €1.230. Es bleiben €1.270 als zusätzlicher Abzug — bei einem Steuersatz von 30% ergibt das eine Rückerstattung von rund €381.

Schnellcheck: Übersteige ich den Pauschbetrag?
Gib deine wichtigsten Werbungskosten ein — der Rechner zeigt sofort, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt.
Entfernung zur Arbeit km (einfache Strecke)
Arbeitstage im Büro Tage pro Jahr (ohne Urlaub & HO)
Homeoffice-Tage Tage rein im Homeoffice (max. 210)
Arbeitsmittel & Sonstiges € (Laptop, Bürostuhl, Kurse etc.)
🧮
€ 0
Gib deine Daten ein, um zu sehen ob sich eine Steuererklärung lohnt.

Wann bringt er dir zusätzlich etwas?

Solange deine tatsächlichen Werbungskosten unter dem Pauschbetrag liegen, entsteht meist kein zusätzlicher Steuervorteil durch eine Steuererklärung. Erst wenn du zum Beispiel durch Pendlerpauschale, Homeoffice, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten über € 1.230 kommst, kann deine Steuererstattung steigen — denn dann wird der übersteigende Betrag zusätzlich steuermindernd berücksichtigt.

Beispiel (Steuerjahr 2026): Du hast 15 km Pendelstrecke und fährst an 220 Tagen ins Büro. Pendlerpauschale: 15 × 0,38 € × 220 = € 1.254 (2025 gestaffelt: 15 × 0,30 € × 220 = € 990). Dazu kommen 80 Homeoffice-Tage: 80 × 6 € = € 480. Zusammen € 1.734 — du liegst also € 504 über dem Pauschbetrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 28 % bedeutet das rund € 141 Erstattung zusätzlich.

Typische Werbungskosten über dem Pauschbetrag

Diese Ausgaben helfen am häufigsten, den Pauschbetrag zu überschreiten:

Tipp: Nutze den Steuererklärung Rechner, um deine gesamten Werbungskosten in einer Eingabemaske zu erfassen und sofort eine Erstattungsschätzung zu erhalten.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2025 und 2026: Entwicklung im Überblick

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde in den letzten Jahren mehrfach angehoben — zuletzt 2022 auf den aktuellen Stand. Eine weitere Erhöhung ist für 2025 und 2026 derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.

Steuerjahr Pauschbetrag Änderung
bis 2021 € 1.000
2022 € 1.200 + € 200
2023–2026 (aktuell) € 1.230 + € 30

Quelle: § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG. Stand: 2026.

Was zählt als Werbungskosten — und was nicht?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag deckt pauschal alle beruflich veranlassten Ausgaben ab. Wer ihn überschreiten will, muss verstehen, was das Finanzamt als Werbungskosten anerkennt — und was nicht.

Anerkannte Werbungskosten (Auswahl):

Nicht als Werbungskosten anerkannt:

Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei mehreren Arbeitgebern oder Jobwechsel

Ein häufig übersehener Punkt: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt pro Person und Jahr — nicht pro Arbeitsverhältnis. Wer im gleichen Jahr zwei Jobs hatte oder den Arbeitgeber gewechselt hat, erhält den Pauschbetrag trotzdem nur einmal in Höhe von € 1.230.

Das bedeutet: Wenn du in einem Jahr zwei Arbeitgeber hattest und bei beiden Lohnsteuer gezahlt wurde, wenden beide Arbeitgeber jeweils den Pauschbetrag an — was zu einer Doppelberücksichtigung führen kann. Das Finanzamt gleicht dies im Rahmen der Steuererklärung aus. Wer den Arbeitgeber gewechselt hat, sollte daher eine Steuererklärung abgeben, um mögliche Nachzahlungen oder Erstattungen korrekt abzurechnen.

Bei Teilzeitbeschäftigung oder geringfügiger Beschäftigung (Minijob) gilt ebenfalls der volle Pauschbetrag — er wird nicht anteilig nach Beschäftigungsdauer gewährt.

Häufige Fragen zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2025?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt € 1.230 und wird bei Arbeitnehmern automatisch berücksichtigt — ohne dass du eine Steuererklärung einreichen oder einen Antrag stellen musst. Rechtsgrundlage ist § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG. Er gilt für alle Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Gilt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch 2026?

Ja. Aktuell ist keine Änderung geplant — der Pauschbetrag bleibt voraussichtlich bei € 1.230 auch für das Steuerjahr 2026. Zuletzt wurde er 2022 von € 1.000 auf € 1.200 und 2023 auf € 1.230 angehoben. Eine weitere Erhöhung ist bisher gesetzlich nicht vorgesehen. Sollte der Gesetzgeber den Betrag anpassen, wird dieser Rechner entsprechend aktualisiert.

Muss ich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag beantragen?

Nein. Er wird vom Finanzamt automatisch angewendet — auch wenn du keine Steuererklärung einreichst. Dein Arbeitgeber berücksichtigt ihn bereits bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung. Relevant wird es erst, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher als € 1.230 sind. Dann lohnt sich eine Steuererklärung, um den übersteigenden Betrag geltend zu machen und eine Erstattung zu erhalten.

Was passiert, wenn meine Werbungskosten über € 1.230 liegen?

Dann kann sich eine Steuererklärung lohnen. Der Betrag, der über den Pauschbetrag hinausgeht, wirkt steuermindernd — das Finanzamt zieht ihn zusätzlich von deinen Einkünften ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % und € 500 über dem Pauschbetrag bedeutet das rund € 150 Erstattung. Je höher deine Werbungskosten und je höher dein Steuersatz, desto mehr lohnt sich die Abgabe. Nutze den Steuererklärung Rechner, um deine persönliche Schätzung zu erhalten.

Was ist der Unterschied zum Sonderausgaben-Pauschbetrag?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (€ 1.230) gilt für Werbungskosten — beruflich veranlasste Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungen. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt nur € 36 (€ 72 bei Zusammenveranlagung) und gilt für private Ausgaben wie Kirchensteuer, Riester-Beiträge oder Spenden. Beide werden automatisch gewährt, können aber durch tatsächliche Nachweise übertroffen werden — beim Sonderausgaben-Pauschbetrag lohnt sich das fast immer schon durch die Kirchensteuer allein.

Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice kombinieren?

Ja — aber nicht am gleichen Tag. An Bürotagen gilt die Pendlerpauschale (ab 2026: 0,38 €/km einheitlich; 2025: 0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab 21 km). An reinen Homeoffice-Tagen gilt die Pauschale von € 6 pro Tag (max. 210 Tage = € 1.260). Beide Beträge fließen zusammen in deine Werbungskosten ein und helfen, den Pauschbetrag gemeinsam zu überschreiten. Wer zum Beispiel 150 Bürotage (25 km Strecke) und 80 Homeoffice-Tage hat, kommt 2026 allein damit auf rund € 1.905 Werbungskosten (2025 gestaffelt: rund € 1.665).

Gilt der Pauschbetrag auch für Rentner oder Selbstständige?

Nein. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) — also für Arbeitnehmer mit einem regulären Arbeitsverhältnis. Rentner erhalten stattdessen den Werbungskosten-Pauschbetrag von € 102 für Renteneinkünfte. Selbstständige und Freiberufler setzen ihre Betriebsausgaben direkt ab — ohne Pauschbetrag.

Was ist, wenn ich im Homeoffice arbeite und keine Pendelkosten habe?

Dann ist die Homeoffice-Pauschale dein wichtigstes Instrument: € 6 pro Tag, maximal 210 Tage im Jahr (= € 1.260). Wer vollständig remote arbeitet und 200 Homeoffice-Tage hat, kommt allein damit auf € 1.200 — knapp unter dem Pauschbetrag. Zusätzliche Arbeitsmittel, Fortbildungskosten oder Gewerkschaftsbeiträge helfen dann, die € 1.230-Schwelle zu überschreiten und eine Erstattung zu erzielen.
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