Arbeitnehmer-Pauschbetrag
2025 & 2026
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von € 1.230 wird automatisch von deinem Einkommen abgezogen — auch ohne Steuererklärung. Wann lohnt es sich trotzdem zu filieren?
€ 1.230 in 2025
€ 1.230 in 2026
Automatisch angerechnet
Schnellcheck mit Rechner
2023 – 2026
€ 1.230
Geltender Pauschbetrag
Bis 2022
€ 1.000
Alter Pauschbetrag
Homeoffice-Max.
€ 1.260
210 Tage × 6 €
Was ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch Werbungskostenpauschale genannt) ist ein pauschaler Abzug von € 1.230 pro Jahr, den das Finanzamt jedem Arbeitnehmer automatisch gewährt — ohne dass du einen einzigen Beleg einreichen oder eine Steuererklärung abgeben musst. Er wird bereits bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung durch deinen Arbeitgeber berücksichtigt.
Der Pauschbetrag deckt pauschal alle typischen Werbungskosten eines Arbeitnehmers ab: Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungskosten und mehr. Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt sich eine Steuererklärung — denn nur der Überschuss führt zu einer zusätzlichen Steuerersparnis.
Beispiel: Du hast €2.500 an Werbungskosten (Pendlerpauschale + Homeoffice + Laptop). Der Pauschbetrag beträgt €1.230. Es bleiben €1.270 als zusätzlicher Abzug — bei einem Steuersatz von 30% ergibt das eine Rückerstattung von rund €381.
Schnellcheck: Übersteige ich den Pauschbetrag?
Gib deine wichtigsten Werbungskosten ein — der Rechner zeigt sofort, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt.
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€ 0
Gib deine Daten ein, um zu sehen ob sich eine Steuererklärung lohnt.
Pendlerpauschale€ 0
Homeoffice-Pauschale€ 0
Arbeitsmittel & Sonstiges€ 0
Gesamt Werbungskosten€ 0
Arbeitnehmer-Pauschbetrag− € 1.230
Zusätzlicher Abzug€ 0
Entwicklung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
| Jahr |
Pauschbetrag |
Veränderung |
Hinweis |
| bis 2021 |
€ 1.000 |
— |
Seit 2004 unverändert |
| 2022 |
€ 1.200 |
+€ 200 |
Erhöht ab 1. Januar 2022 |
| 2023 |
€ 1.230 |
+€ 30 |
Erhöht durch Jahressteuergesetz 2022 |
| 2024Aktuell |
€ 1.230 |
— |
Unverändert |
| 2025Aktuell |
€ 1.230 |
— |
Unverändert |
| 2026Aktuell |
€ 1.230 |
— |
Unverändert (Stand: April 2026) |
Was zählt zu den Werbungskosten?
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die dir durch deine Berufstätigkeit entstehen. Sie können den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen und damit zu einer Steuererstattung führen. Die wichtigsten Posten:
Pendlerpauschale (Entfernungspauschale): 0,30 € pro km für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km — für jeden tatsächlichen Arbeitstag im Büro. Für viele Pendler ist dies allein ausreichend, um den Pauschbetrag zu überschreiten.
Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag für jeden Tag, an dem du ausschließlich von zuhause gearbeitet hast — maximal 210 Tage (€ 1.260) pro Jahr. Kein separates Arbeitszimmer erforderlich.
Arbeitsmittel: Laptop, Monitor, Bürostuhl, Schreibtisch, Fachliteratur, Software und Berufsbekleidung (Schutzkleidung) — sofern überwiegend beruflich genutzt.
Fortbildungskosten: Kursgebühren, Seminarkosten, Fachbücher und damit verbundene Fahrtkosten für berufliche Weiterbildung.
Gewerkschaftsbeiträge: Vollständig als Werbungskosten absetzbar.
Umzugskosten: Bei beruflich veranlasstem Umzug: Pauschale von € 964 (2025) plus tatsächliche Umzugskosten.
Häufige Fragen zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Bekomme ich den Pauschbetrag automatisch, ohne Steuererklärung?
Ja. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von € 1.230 wird von deinem Arbeitgeber automatisch bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Du musst keine Steuererklärung abgeben, um ihn zu erhalten. Eine Steuererklärung lohnt sich nur, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Werbungskostenpauschale?
Es ist derselbe Betrag — beide Begriffe bezeichnen dasselbe. Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist der offizielle Begriff im Einkommensteuergesetz (§ 9a EStG). Werbungskostenpauschale ist die umgangssprachliche Bezeichnung, die häufig in Steuerratgebern verwendet wird.
Was bedeutet €1.230 und €1.260 zusammen in Suchergebnissen?
Diese beiden Beträge tauchen oft zusammen auf, weil sie beide für 2025 relevant sind: € 1.230 ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten-Pauschale), € 1.260 ist die maximale Homeoffice-Pauschale (210 Tage × 6 €/Tag). Beide gehören zu den Werbungskosten, sind aber unterschiedliche Posten.
Lohnt sich eine Steuererklärung, wenn ich weniger als €1.230 Werbungskosten habe?
Möglicherweise trotzdem — es gibt weitere Abzugsmöglichkeiten, die unabhängig vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag wirken:
Sonderausgaben (Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuung),
außergewöhnliche Belastungen oder ein
Teiljahrseinkommen (du hast erst Mitte des Jahres angefangen). Nutze unseren
Steuererklärung-Rechner für eine vollständige Einschätzung.
Wann wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag das nächste Mal erhöht?
Eine Erhöhung für 2026 oder 2027 ist bisher nicht beschlossen (Stand: April 2026). Der Betrag liegt seit 2023 bei € 1.230. Historisch wurde der Pauschbetrag zuletzt 2022 (von € 1.000 auf € 1.200) und 2023 (auf € 1.230) angehoben. Eine weitere Erhöhung ist politisch diskutiert, aber nicht terminiert.
Kann ich den Pauschbetrag erhöhen lassen, wenn ich mehr Werbungskosten habe?
Nein — der Pauschbetrag selbst ist fest. Aber du kannst in deiner Steuererklärung die tatsächlichen Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt setzt dann automatisch den höheren Betrag an — entweder den Pauschbetrag (€ 1.230) oder deine nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Es wird immer der günstigere Betrag für dich verwendet.