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Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2025/2026

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird bei Arbeitnehmern automatisch berücksichtigt. Entscheidend ist deshalb vor allem die Frage, ob deine tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen — und deine Steuererstattung dadurch steigen kann.

§ 9a EStG 2025/2026 erklärt Mit Praxisbeispielen
2023 – 2026
€ 1.230
Geltender Pauschbetrag
Bis 2022
€ 1.000
Alter Pauschbetrag
Homeoffice-Max.
€ 1.260
210 Tage × 6 €
✅ Offizielle Rechtsgrundlage — § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von € 1.230 ist in § 9a EStG gesetzlich festgelegt und gilt unverändert für 2023, 2024, 2025 und 2026. Quelle: § 9a EStG (gesetze-im-internet.de) · Bundesfinanzministerium
Aktualisiert: Mai 2026 · Geprüft gegen BMF-Schreiben 2025
✅ Das Wichtigste auf einen Blick
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2025 und 2026: € 1.230
  • Gilt automatisch für alle Arbeitnehmer — kein Antrag nötig
  • Mehr Steuervorteil erst, wenn tatsächliche Werbungskosten > € 1.230
  • Nächster Schritt: Werbungskosten grob vergleichen mit dem Rechner unten

Was ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Kurzantwort: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2025 und 2026 jeweils € 1.230. Er wurde zuletzt 2023 erhöht und ist seitdem unverändert.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch Werbungskostenpauschale genannt) ist ein pauschaler Abzug von € 1.230 pro Jahr, den das Finanzamt jedem Arbeitnehmer automatisch gewährt — ohne dass du einen einzigen Beleg einreichen oder eine Steuererklärung abgeben musst. Er wird bereits bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung durch deinen Arbeitgeber berücksichtigt.

Der Pauschbetrag deckt pauschal alle typischen Werbungskosten eines Arbeitnehmers ab: Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungskosten und mehr. Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt sich eine Steuererklärung — denn nur der Überschuss führt zu einer zusätzlichen Steuerersparnis.

Beispiel: Du hast €2.500 an Werbungskosten (Pendlerpauschale + Homeoffice + Laptop). Der Pauschbetrag beträgt €1.230. Es bleiben €1.270 als zusätzlicher Abzug — bei einem Steuersatz von 30% ergibt das eine Rückerstattung von rund €381.

Schnellcheck: Übersteige ich den Pauschbetrag?
Gib deine wichtigsten Werbungskosten ein — der Rechner zeigt sofort, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt.
Entfernung zur Arbeit km (einfache Strecke)
Arbeitstage im Büro Tage pro Jahr (ohne Urlaub & HO)
Homeoffice-Tage Tage rein im Homeoffice (max. 210)
Arbeitsmittel & Sonstiges € (Laptop, Bürostuhl, Kurse etc.)
🧮
€ 0
Gib deine Daten ein, um zu sehen ob sich eine Steuererklärung lohnt.

Wann bringt er dir zusätzlich etwas?

Solange deine tatsächlichen Werbungskosten unter dem Pauschbetrag liegen, entsteht meist kein zusätzlicher Steuervorteil durch eine Steuererklärung. Erst wenn du zum Beispiel durch Pendlerpauschale, Homeoffice, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten über € 1.230 kommst, kann deine Steuererstattung steigen — denn dann wird der übersteigende Betrag zusätzlich steuermindernd berücksichtigt.

Beispiel: Du hast 15 km Pendelstrecke und fährst an 220 Tagen ins Büro. Pendlerpauschale: 15 × 0,30 € × 220 = € 990. Dazu kommen 80 Homeoffice-Tage: 80 × 6 € = € 480. Zusammen € 1.470 — du liegst also € 240 über dem Pauschbetrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 28 % bedeutet das rund € 67 Erstattung zusätzlich.

Typische Werbungskosten über dem Pauschbetrag

Diese Ausgaben helfen am häufigsten, den Pauschbetrag zu überschreiten:

Tipp: Nutze den Steuererklärung Rechner, um deine gesamten Werbungskosten in einer Eingabemaske zu erfassen und sofort eine Erstattungsschätzung zu erhalten.

Häufige Fragen zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2025?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt € 1.230 und wird bei Arbeitnehmern automatisch berücksichtigt — ohne dass du eine Steuererklärung einreichen oder einen Antrag stellen musst (§ 9a Satz 1 Nr. 1a EStG).

Gilt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch 2026?

Ja. Aktuell ist keine Änderung geplant — der Pauschbetrag bleibt voraussichtlich bei € 1.230 auch für das Steuerjahr 2026. Sollte der Gesetzgeber den Betrag anpassen, wird dieser Rechner aktualisiert. Zuletzt wurde er 2022 von € 1.000 auf € 1.230 angehoben.

Muss ich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag beantragen?

Nein. Er wird vom Finanzamt automatisch angewendet — auch wenn du keine Steuererklärung einreichst. Relevant wird es erst, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher als € 1.230 sind. Dann lohnt sich eine Steuererklärung, um den übersteigenden Betrag geltend zu machen.

Was passiert, wenn meine Werbungskosten über € 1.230 liegen?

Dann kann sich eine Steuererklärung lohnen. Der Betrag, der über den Pauschbetrag hinausgeht, wirkt steuermindernd. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % und € 500 über dem Pauschbetrag bedeutet das rund € 150 Erstattung. Nutze den Steuererklärung Rechner, um deine persönliche Schätzung zu erhalten.

Was ist der Unterschied zum Sonderausgaben-Pauschbetrag?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (€ 1.230) gilt für Werbungskosten — beruflich veranlasste Ausgaben. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag (€ 36) gilt für Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Riester-Beiträge oder Spenden. Beide werden automatisch gewährt, können aber durch tatsächliche Nachweise übertroffen werden.

Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice kombinieren?

Ja — aber nicht am gleichen Tag. An Bürotagen gilt die Pendlerpauschale (0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab 21 km). An reinen Homeoffice-Tagen gilt die Pauschale von € 6 pro Tag (max. 210 Tage = € 1.260). Beide Beträge fließen zusammen in deine Werbungskosten — und helfen oft, den Pauschbetrag zu überschreiten.
Weitere hilfreiche Rechner