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⏳ Arbeitsrecht · Probezeit 2025

Probezeit Rechner — Ende, Fristen & Kündigungsschutz

Gib dein Eintrittsdatum und die Probezeit-Dauer ein — der Rechner zeigt sofort wann die Probezeit endet, wie lange die Kündigungsfrist ist und ab wann der Kündigungsschutz gilt.

§ 622 BGB § 1 KSchG Tagesgenaue Berechnung Kostenlos
Angaben zum Arbeitsverhältnis
Eintrittsdatum und vereinbarte Probezeit eingeben.
Eintrittsdatum Erster Arbeitstag laut Vertrag
Probezeit Max. 6 Monate gesetzlich
Betriebsgröße Für Kündigungsschutz relevant
Kündigungsfrist — wenn heute gekündigt wird
Berechnung auf Basis des heutigen Datums.
Heutiges Datum
Phase
Kündigungsfrist
Letzter Arbeitstag
Kündigungsfristen auf einen Blick — § 622 BGB
Alle gesetzlichen Mindestkündigungsfristen für Arbeitnehmer in Deutschland.
Betriebszugehörigkeit Frist Zum Rechtsgrundlage
Probezeit (max. 6 Monate)14 TageBeliebiger Tag§ 622 Abs. 3
bis 2 Jahre4 Wochen15. oder Monatsende§ 622 Abs. 1
ab 2 Jahre1 MonatMonatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 1
ab 5 Jahre2 MonateMonatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 2
ab 8 Jahre3 MonateMonatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 3
ab 10 Jahre4 MonateMonatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 4
ab 12 Jahre5 MonateMonatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 5
ab 15 Jahre6 MonateMonatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 6
ab 20 Jahre7 MonateMonatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 7

Achtung: Tarifverträge und Arbeitsverträge können günstigere Regelungen für Arbeitnehmer enthalten. Die obigen Fristen sind gesetzliche Mindestfristen. Arbeitgeberkündigung: identische Fristen, aber immer zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 2).

Was ist die Probezeit und was bedeutet sie rechtlich?

Die Probezeit ist ein gesetzlich vorgesehener Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem beide Seiten prüfen können, ob die Zusammenarbeit passt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 622 Abs. 3 BGB: Während einer vereinbarten Probezeit — maximal 6 Monate — kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von nur 2 Wochen gekündigt werden, und zwar ohne Bindung an bestimmte Kündigungstermine.

Eine Probezeit muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Fehlt sie, gelten von Beginn an die regulären Kündigungsfristen. Die Probezeit kann kürzer als 6 Monate vereinbart werden (z.B. 3 Monate sind sehr üblich), aber nie länger. Eine Verlängerung über 6 Monate hinaus ist unwirksam.

Kündigungsschutz: ab wann und für wen?

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) setzt zwei Bedingungen voraus. Erstens muss das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestehen (§ 1 Abs. 1 KSchG) — die sogenannte Wartezeit, die mit der Probezeit zusammenfällt, aber unabhängig von ihr ist. Zweitens muss der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen (§ 23 KSchG).

In Kleinbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern gilt das KSchG nicht. Das bedeutet nicht, dass dort willkürlich gekündigt werden kann — das allgemeine Zivilrecht (§ 242 BGB, Treu und Glauben) gilt weiterhin — aber der formale Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen entfällt.

Häufige Fragen zur Probezeit

Was passiert, wenn man in der Probezeit krank wird?
Der Kündigungsschutz wegen Krankheit greift während der Probezeit noch nicht. Eine Kündigung wegen Krankheit ist in der Probezeit zulässig — der Arbeitgeber muss keine soziale Rechtfertigung liefern. Ab dem 4. Krankheitstag besteht jedoch Anspruch auf ein ärztliches Attest. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt ab dem ersten Tag, aber erst nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit.
Zählt die Probezeit bei einem früheren Arbeitgeber?
Nein. Die Probezeit und die Betriebszugehörigkeit für Kündigungsfristen starten bei jedem neuen Arbeitgeber von null. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Betrieb übernommen wird (Betriebsübergang nach § 613a BGB) — in diesem Fall wird die frühere Betriebszugehörigkeit angerechnet.
Kann der Arbeitgeber die Probezeit einseitig verlängern?
Nein. Eine einseitige Verlängerung durch den Arbeitgeber ist unwirksam. Nur eine einvernehmliche, schriftliche Vereinbarung kann die Probezeit verlängern — und auch dann bleibt die Gesamtdauer auf maximal 6 Monate begrenzt. Unterschreibe keine Verlängerungsvereinbarung, ohne die rechtlichen Konsequenzen zu kennen.
Gilt die 2-Wochen-Frist auch für meine Eigenkündigung?
Ja. Die verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt für beide Seiten — Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Du kannst also selbst mit 2 Wochen Frist kündigen. Der Arbeitsvertrag kann jedoch eine längere Frist für die Arbeitnehmer-Kündigung vereinbaren, sofern sie nicht länger ist als die Arbeitgeber-Frist.
Was ist der Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit (KSchG)?
Die Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB) bestimmt die verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen — sie muss vertraglich vereinbart sein. Die Wartezeit nach § 1 KSchG (6 Monate) bestimmt, ab wann der allgemeine Kündigungsschutz gilt — sie läuft automatisch, unabhängig von der Probezeit. Auch ohne vereinbarte Probezeit gibt es keine KSchG-Anwendung in den ersten 6 Monaten.