Mit dem Steuererklärung Rechner kannst du in wenigen Minuten prüfen, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt und wie hoch deine mögliche Rückerstattung sein könnte. Einfach Werbungskosten, Homeoffice, Kirchensteuer und Riester eingeben — sofortige Schätzung.
Gib dein Jahresbruttoeinkommen, deine Steuerklasse und deine Ausgaben ein — der Rechner schätzt sofort deine mögliche Steuererstattung. Welche Eingaben nötig sind: Bruttoeinkommen und Steuerklasse (für den Grenzsteuersatz), dann Werbungskosten (Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel) und Sonderausgaben (Kirchensteuer, Riester, Spenden). Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung, gibt dir aber eine schnelle Orientierung.
💡 Tipp: Probiere verschiedene Szenarien aus — ändere Werbungskosten, Pendlerstrecke oder Steuerklasse, um zu sehen, wie sich das Ergebnis verändert. Alle Werte sind Näherungen auf Basis der aktuellen Steuerparameter 2025/2026.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist der entscheidende Schwellenwert für die Frage, ob sich eine Steuererklärung lohnt. Das Finanzamt gewährt ihn automatisch — ohne dass du irgendetwas tun musst.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt seit 2023 € 1.230 pro Jahr — unverändert auch für 2025 und 2026 (§ 9a Satz 1 Nr. 1a EStG). Er wird automatisch von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, auch wenn du keine Steuererklärung machst. Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich also erst, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten über € 1.230 steigen — oder wenn du Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Riester oder Spenden geltend machen willst. → Zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag-Rechner
Ein konkretes Beispiel: Du hast 40 km Pendelstrecke, fährst an 200 Tagen ins Büro und arbeitest an 100 Tagen im Homeoffice. Deine Werbungskosten betragen dann: Pendlerpauschale (20 × 0,30 € + 20 × 0,38 €) × 200 = 2.720 € plus Homeoffice 100 × 6 € = 600 €, zusammen 3.320 €. Da 3.320 € weit über dem Pauschbetrag von 1.230 € liegt, kannst du den Unterschied von 2.090 € zusätzlich absetzen — das ergibt bei einem Grenzsteuersatz von 30 % eine Erstattung von rund € 627 allein aus den Fahrtkosten.
Die Steuererklärung lohnt sich, sobald deine tatsächlichen Ausgaben die automatisch gewährten Pauschbeträge übersteigen. Für Werbungskosten gilt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von € 1.230 (§ 9a EStG) — erst der Betrag darüber hinaus bringt eine zusätzliche Steuerersparnis. Bei Sonderausgaben wie Kirchensteuer und Riester gilt lediglich ein Pauschbetrag von € 36 — das heißt, schon die erste Kirchensteuerzahlung wirkt sich voll steuermindernd aus.
Laut Statistischem Bundesamt erhalten Arbeitnehmer im Schnitt rund € 1.095 Rückerstattung pro Jahr. Besonders hoch fällt die Erstattung bei Pendlern mit langer Strecke, Hybrid-Arbeitnehmern, Eltern mit Kinderbetreuungskosten und bei gezahlter Kirchensteuer aus.
Sonderausgaben sind private Ausgaben mit steuerlicher Anerkennung. Anders als Werbungskosten haben sie keinen hohen Pauschbetrag gegenüber — der SA-Pauschbetrag beträgt nur € 36. Das bedeutet: Jeder Euro Kirchensteuer, jeder Riester-Beitrag und jede Spende wirkt sich fast vollständig steuermindernd aus.
Kirchensteuer: Die bezahlte Kirchensteuer ist vollständig als Sonderausgabe absetzbar — ohne Deckelung. Wer € 800 Kirchensteuer gezahlt hat, kann bei einem Grenzsteuersatz von 32 % mit rund € 256 Erstattung rechnen. Riester-Beiträge: Eigenbeiträge bis maximal € 2.100 pro Jahr sind als Sonderausgaben absetzbar (§ 10a EStG). Spenden: Bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte sind als Sonderausgaben absetzbar.
Diese Tools helfen dir, deine Steuersituation vollständig zu überblicken: